Wann und wie lange ist ein Rezept für Physiotherapie gültig und was ist zu beachten?
Leider kommt es immer wieder zu Problemen bei der Abrechnung von Verordnungen der gesetzlichen Krankenkassen. Sind Heilmittelverordnungen nicht ordnungsgemäß ausgestellt bedeutet dies für uns im schlimmsten Falle, dass wir unsere Leistungen nur teilweise oder eventuell gar nicht von der Krankenkasse erstattet bekommen.
Damit Sie selber beurteilen können, ob Ihr Rezept den Anforderungen entspricht, haben wir die wichtigsten Informationen und Fehlermöglichkeiten aufgelistet:
Bitte helfen Sie uns bereits im Vorfeld Ihrer Behandlungen und prüfen Sie Ihre Heilmittelverordnung! Wir haben Ihnen lediglich ein kleiner Auszug der Möglichkeiten zur Kürzung bzw. Absetzung der Krankenkassen vorgestellt.
Gesetzliche Zuzahlung bei Heilmittelverordnungen:
Je nach Verordnung sind wir verpflichtet Ihren Eigenanteil zur gesetzlichen Zuzahlung einzuziehen. Dieser setzt sich wie folgt zusammen: 10€ Rezeptgebühr + 10% Eigenanteil des gesamten Rezeptwertes. Die Zuzahlung wird mit der ersten Behandlung fällig.
Bei uns können Sie die gesetzliche Zuzahlung in Bar oder per EC begleichen.